JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Urteil vom 26.02.2007, Aktenzeichen: 12 U 1433/04
| Leitsatz: | Die Schlechterfüllung eines Dienstvertrages lässt zwar den Vergütungsanspruch grundsätzlich unberührt. Wenn die Leistung des Dienstverpflichteten aber völlig unbrauchbar ist, kann gegenüber dem Honoraranspruch die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erhoben werden. Das gilt auch im Fall der Polypragmasie eines Heilpraktikers, also einer sinn- und konzeptionslosen Diagnostik und Behandlung mit einer Vielzahl von Methoden. Invasive Behandlungsmethoden eines Heilpraktikers, bei denen es sich nicht nur um Bagatelleingriffe handelt, sind ebenso wie ärztliche Heileingriffe tatbestandlich Körperverletzungen, die nur aufgrund einer wirksamen Einwilligung des Patienten gerechtfertigt werden. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1, ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1, |
| Stichworte: | Einrede des nicht erfüllten Vertrages bei Polypragmasie eines Heilpraktikers, |
| Verfahrensgang: | LG Koblenz 10 O 282/02 vom 26.10.2004 |
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