JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Urteil vom 25.07.2006, Aktenzeichen: 11 UF 655/05
| Leitsatz: | 1. Zum Vorwegabzug eheprägenden Kindesunterhalts im Rahmen der Bedarfsermittlung beim Ehegattenunterhalt. 2. Auch bei volljährigen Kindern ist der volle Tabellenbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle ohne anteilige Verrechnung des Kindergeldes abzuziehen. 3. Das wegen Verstoßes gegen die Erwerbsobliegenheit fiktiv zugrunde gelegte Einkommen des nicht erwerbstätigen Ehegatten ist nicht um einen tatsächlich nicht geleisteten Haftungsanteil am Barunterhalt des volljährigen Kindes zu vermindern. |
| Rechtsgebiete: | EStG, BGB |
| Vorschriften: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 1607 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | AG Bingen am Rhein 8 F 221/05 vom 12.09.2005 |
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