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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 25.07.2006, Aktenzeichen: 11 UF 655/05 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 11 UF 655/05

Urteil vom 25.07.2006


Leitsatz:1. Zum Vorwegabzug eheprägenden Kindesunterhalts im Rahmen der Bedarfsermittlung beim Ehegattenunterhalt.

2. Auch bei volljährigen Kindern ist der volle Tabellenbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle ohne anteilige Verrechnung des Kindergeldes abzuziehen.

3. Das wegen Verstoßes gegen die Erwerbsobliegenheit fiktiv zugrunde gelegte Einkommen des nicht erwerbstätigen Ehegatten ist nicht um einen tatsächlich nicht geleisteten Haftungsanteil am Barunterhalt des volljährigen Kindes zu vermindern.
Rechtsgebiete:EStG, BGB
Vorschriften:EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 1607 Abs. 2,
Verfahrensgang:AG Bingen am Rhein 8 F 221/05 vom 12.09.2005

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