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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 25.01.2002, Aktenzeichen: 10 U 407/01 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 10 U 407/01

Urteil vom 25.01.2002


Leitsatz:Eine wirksame Anfechtung eines Krankenversicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung über gefahrerhebliche Umstände liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer entgegen den Angaben im Antragsformular in der Zeit vor Versicherungsbeginn bestehende Erkrankungen, wie eine Pankreatitis, einen Bandscheibenvorfall, ein Lendenwirbelsyndrom sowie die Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 % wissentlich nicht angibt, um den Abschluss des Versicherungsvertrages herbeizuführen.
Rechtsgebiete:VVG, BGB
Vorschriften:VVG § 22, BGB § 123,
Stichworte:Krankenversicherung,
Verfahrensgang:Koblenz 5 O 213/99 LG

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