JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Urteil vom 24.09.2007, Aktenzeichen: 12 U 1126/06
| Leitsatz: | Die Begründung des alleinigen Besitzes am Nachlassgegenstand durch einen Miterben vor der Auseinandersetzung des Nachlasses kann als Anmaßung einer tatsächlich nicht bestehenden Alleinerbenstellung verstanden werden, wenn sie mit einer Negierung des den übrigen Miterben zustehenden Rechts zum Mitbesitz verbunden ist. Der Ersatzanspruch des Herausgabeberechtigten im Fall der Unmöglichkeit der Herausgabe des Nachlassgegenstands, hier: eines Aktiendepots, umfasst dessen Wert und den Gewinn, der ihm infolge des Unvermögens des Rückgewährpflichtigen zur Herausgabe entgeht. Für die Wertbemessung ist der Zeitpunkt des Herausgabeverlangens maßgeblich. |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Vorschriften: | BGB § 252, BGB § 254, BGB § 989, BGB § 1640 Abs. 1, BGB §§ 2018 ff., BGB § 2020, BGB § 2023, BGB § 2024, BGB § 2040, ZPO § 287, ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Koblenz, 16 O 68/00 vom 31.07.2006 |
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