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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 22.06.2007, Aktenzeichen: 10 U 1650/06 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 10 U 1650/06

Urteil vom 22.06.2007


Leitsatz:Nach Ergehen einer Anordnung nach § 494 a ZPO begründet bereits diese ein Feststellungsinteresse für eine Feststellungsklage dahin, dass ein Minderungsrecht besteht oder bestanden hat oder wirksam mit Schadensersatzanforderung gegen eine Werklohnforderung aufgerechnet worden ist, soweit Raum für eine Leistungsklage nicht gegeben ist.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 494 a,
Verfahrensgang:LG Koblenz 4 O 422/05 vom 02.11.2006

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