JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Urteil vom 22.02.2008, Aktenzeichen: 10 U 1328/06
| Leitsatz: | Der verurteilte Beklagte kann zulässigerweise mit der Berufung erstmals geltend machen, dass er prozessunfähig sei. Erweist sich dies als von Prozessbeginn an zutreffend, sind auf die Berufung das erstinstanzliche Urteil aufzuheben und die Klage als unzulässig abzuweisen. Es ist Sache des Klägers, nicht des Berufungsgerichts, in Richtung auf eine ordnungsgemäße Vertretung des Beklagten tätig zu werden. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 148, |
| Verfahrensgang: | LG Trier, 5 O 53/06 vom 21.08.2006 |
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