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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 22.02.2002, Aktenzeichen: 10 U 1213/01 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 10 U 1213/01

Urteil vom 22.02.2002


Leitsatz:Einem gerichtlichen Sachverständigen ist es gestattet, Hilfskräfte und Mitarbeiter - hier Assistenzarzt - zu einzelnen Untersuchungen heranzuziehen. Dies begegnet insoweit keinen Bedenken, als die Mitwirkung die persönliche Verantwortung des Sachverständigen nicht ausschließt. Der Sachverständige entzieht sich seiner Gesamtverantwortlichkeit für das Gutachten jedenfalls dann nicht, wenn er das Gutachten nicht nur mit "einverstanden", sondern mit "einverstanden aufgrund eigener Untersuchung und Urteilsfindung" unterzeichnet (in Anknüpfung an Senatsentscheidung vom 5.2.1999 - 10 U 518/98 - VersR 2000, 339 LS = r+s 2001, 211).
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 97 Abs. 1, ZPO § 708 Nr. 10, ZPO § 713, ZPO n.F § 543,
Stichworte:Unfallversicherung,
Verfahrensgang:LG Trier 3 O 112/00
Rechtskraft:ja

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