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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 20.04.2001, Aktenzeichen: 10 U 658/00 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 10 U 658/00

Urteil vom 20.04.2001


Leitsatz:Die Feststellung einer relativen Fahruntüchtigkeit kann auch dann erfolgen, wenn die Blutentnahme nicht aus der freigelegten Oberschenkelvene der frischen Leiche oder der vena subclavia, sondern aus dem Herzen erfolgt ist, dabei ohne Rückrechnung sich ein BAK-Wert von 1,03 Promille ergeben hat.
Rechtsgebiete:AUB 88
Vorschriften:AUB 88 § 1, AUB 88 § 2 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Bad Kreuznach 2 O 283/99
Rechtskraft:ja

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