JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Urteil vom 16.11.2007, Aktenzeichen: 10 U 100/07
| Leitsatz: | Wegen Eintritts des Versicherungsfalls zurück zu zahlende Prämien, die zunächst bedingungsgemäß bis zur Feststellung des Versicherungsfalls zu zahlen waren, sind nicht zu verzinsen. Der VR gerät mit geschuldeten Rentenleistungen in Verzug, wenn seine Leistungsablehnung auf einem von ihm eingeholten, wissenschaftlich unvertretbaren und schuldhaft falschen Sachverständigengutachten beruht. Er muss sich die Leistung des Gutachters nach § 278 BGB zurechnen lassen. Darüber hinaus liegt ein entschuldigender Rechtsirrtum nicht vor, wenn die vorliegenden medizinischen Stellungnahmen erhebliche, nicht ohne weiteres auszuräumende Widersprüche aufweisen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 278, |
| Verfahrensgang: | LG Bad Kreuznach, 2 O 26/06 vom 12.12.2006 |
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