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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 15.02.2002, Aktenzeichen: 10 U 929/01 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 10 U 929/01

Urteil vom 15.02.2002


Leitsatz:Ein Verfahrensfehler liegt nicht vor, wenn das Gericht den behandelnden Arzt nur als sachverständigen Zeugen vernommen, ihn aber nicht zum gerichtlichen Sachverständigen bestellt hat. Die Durchführung eines medizinischen Fachgesprächs zwischen sachverständigem Zeugen und gerichtlichem Sachverständigen ist nicht geboten, wenn die beweisbelastete Partei dies nicht beantragt hat und sich aus den Arztberichten und Gutachten keine wesentlichen Differenzen ergeben, die von Amts wegen die Durchführung eines medizinischen Fachgesprächs erfordern.
Rechtsgebiete:AUB 88
Vorschriften:AUB 88 § 7 I, AUB 88 § 1 III, AUB 88 § 1 IV, AUB 88 § 2 III,
Stichworte:Unfallversicherung,
Verfahrensgang:LG Koblenz 16 O 359/97

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