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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 15.02.2002, Aktenzeichen: 10 U 1004/01 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 10 U 1004/01

Urteil vom 15.02.2002


Leitsatz:Es ist nicht verfahrensfehlerhaft, wenn beim Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls das Gericht das Aussageverhalten des maßgeblichen Zeugen (Ehemann der VN) und dessen emotionale Befindlichkeiten im Protokoll festhält, insbesondere wenn sich Widersprüche in der Darstellung des Geschehensablaufs ergeben und Zweifel hinsichtlich der Glaubwürdigkeit auf Grund verschiedener Verurteilungen wegen Eigentumsdelikten bestehen, die eine mehrjährige Haftstrafe begründeten.
Rechtsgebiete:AKB
Vorschriften:AKB § 12 Nr. 1 I b),
Verfahrensgang:LG Trier 3 O 36/00

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