JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Urteil vom 13.12.2005, Aktenzeichen: 4 U 1491/05
| Leitsatz: | 1. Es entspricht nicht den Anforderungen an eine regelgerechte redaktionelle Erwiderung auf eine Gegendarstellung, wenn durch eine verkürzende Sachverhaltsdarstellung fälschlich der Eindruck erweckt wird, es sprächen weitere Tatsachen gegen die in der Gegendarstellung aufgeführten Behauptungen. 2. Durch die ordnungsgemäße Ausstrahlung der verlangten Gegendarstellung tritt Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache ein, selbst wenn die Verfügungsbeklagte die Ausstrahlung unter dem Druck der drohenden Zwangsvollstreckung vorgenommen hat. |
| Rechtsgebiete: | ZDF-StV |
| Vorschriften: | ZDF-StV § 9, ZDF-StV § 9 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Mainz 1 O 297/05 vom 13.10.2005 |
Um den Volltext vom OLG-KOBLENZ – Urteil vom 13.12.2005, Aktenzeichen: 4 U 1491/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-KOBLENZ - 13.12.2005, 4 U 1491/05" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum