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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 11.07.2005, Aktenzeichen: 12 U 647/04 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 12 U 647/04

Urteil vom 11.07.2005


Leitsatz:Die Erfüllung einer Nachlassforderung tritt nur ein, wenn der Schuldner an die noch ungeteilte Erbengemeinschaft leistet, nicht wenn er seine Leistung nur an einen Miterben erbringt. Eine Ausnahme kommt nach Treu und Glauben in Betracht, wenn das Erfordernis der Leistung an die Erbengemeinschaft purer Formalismut wäre, weil die Leistung an einen Miterben die Teilausenandersetzung der Erbengemeinschaft nur vorwegnimmt. Dafür muss gesichert sein, wem der Leistungsgegenstand in einer bestimmten Quote zuzuweisen ist.
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Vorschriften:BGB § 432 Abs. 1 Satz 1, BGB § 752, BGB § 2039, BGB § 2042 Abs. 2, ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1, ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1,
Verfahrensgang:LG Koblenz 10 O 539/03 vom 15.04.2004

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