JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Urteil vom 11.06.2008, Aktenzeichen: 9 UF 31/08
| Leitsatz: | 1. Die Kosten für die berufsbedingte Nutzung eines Kraftfahrzeuges sind auch bei einer Entfernung von mehr als 30 Kilometern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht pauschal zu begrenzen. Vielmehr kommt es auf den Einzelfall an. 2. Über eine Befristung oder Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts nach § 1578 b BGB kann erst entschieden werden, wenn das Einkommen des Unterhaltsberechtigten nachhaltig gesichert ist. Vorher ist der Sachverhalt nicht ausreichend geklärt. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1578 b, |
| Verfahrensgang: | AG Bitburg, 2 F 444/04 vom 16.11.2007 |
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