Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 11.05.2001, Aktenzeichen: 10 U 1251/00 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 10 U 1251/00

Urteil vom 11.05.2001


Leitsatz:Die in § 61 VVG neben der Herbeiführung des Versicherungsfalles geforderte grobe Fahrlässigkeit setzt voraus, dass die im Verkehr erforderliche Sorgfalt durch ein auch subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten in hohem Maße außer acht gelassen wird. Es muss sich auch in subjektiver Hinsicht um ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden handeln. Wird am gleichen Tage ein PKW (Mercedes) entwendet, in dem sich die Originalschlüssel des PKW's des Versicherungsnehmers (Opel Astra Laufleistung 110.000 km) befinden, rechtfertigt das Unterlassen, geeignete Schutzmaßnahmen zur Vermeidung eines Diebstahls des PKW's Opel Astra zu ergreifen, nicht den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit.
Rechtsgebiete:AKB, VVG
Vorschriften:AKB § 12 Nr. 1 I. b), VVG § 61,
Verfahrensgang:LG Koblenz 16 O 474/99
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KOBLENZ – Urteil vom 11.05.2001, Aktenzeichen: 10 U 1251/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-KOBLENZ - 11.05.2001, 10 U 1251/00" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum