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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 11.02.1999, Aktenzeichen: 5 U 723/98 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 5 U 723/98

Urteil vom 11.02.1999


Leitsatz:§ 6 AVBEltV
§ 7 I AVBEltV

(Rechtsschutzversicherer zahlt Gerichtskostenvorschuss nicht rechtzeitig - Verjährung bei Schaden infolge Stromausfalls)

1.) Zahlt der Rechtsschutzversicherer nicht rechtzeitig den Prozesskostenvorschuss, so ist dieses Versäumnis dem Versicherten (Kläger) zuzurechnen.

2.) Erleidet ein Zahnlabor Umsatzeinbußen, weil wegen Stromausfalls Zahnärzte keine telefonischen Aufträge erteilen können, so verjährt ein eventueller Schadensersatzanspruch gegen das Energieversorgungsunternehmen aus § 6 Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) in 1 Jahr ab Kenntnis der schadensersatzbegründenden Umstände.

OLG Koblenz Urteil 11.02.1999 - 5 U 723/98 -
7 O 79/97 LG Mainz
Rechtsgebiete:AVBEltV
Vorschriften:AVBEltV § 6, AVBEltV § 7 I,

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