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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 11.01.2008, Aktenzeichen: 10 U 385/07 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 10 U 385/07

Urteil vom 11.01.2008


Leitsatz:Kein Anspruch des Fluggasts auf Ausgleichszahlung bei Annulierung des Flugs, wenn eine Fluggesellschaft nachweist, dass die Annulierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht (hier: Flughafen wegen Nebels für das für den gebuchten Rückflug vorgesehene Flugzeug nicht anfliegbar). Es ist grundsätzlich unerheblich, ob der Annullierungsgrund möglicherweise bei Abwarten entfallen wäre, sofern nicht von Vornherein mit einem kurzfristen Wegfall des Hindernisses zuverlässig gerechnet werden konnte.
Rechtsgebiete:GVG, BGB
Vorschriften:GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b, BGB § 275,
Verfahrensgang:AG Simmern, 3 C 699/06 vom 07.03.2007

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