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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 10.11.2000, Aktenzeichen: 10 U 278/00 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 10 U 278/00

Urteil vom 10.11.2000


Leitsatz:Der Prokurist einer von seiner Ehefrau als Geschäftsführerin und Alleingesellschafterin geführten GmbH, der vor seiner Erkrankung (koronare Herzerkrankung, Schwindelsymptomatik) und der Umwandlung des Unternehmens in die GmbH selbst langjähriger Betriebsinhaber (Zimmermannmeister) war, an dessen Tätigkeitsbild sich nach der Umwandlung in die GmbH nichts geändert hatte, ist wie ein mitarbeitender Betriebsinhaber zu behandeln, wenn er nach wie vor den Betrieb leitet und aufgrund seines betrieblichen Direktionsrechts Einfluss auf die Gestaltung des Betriebs hat. Dem steht nicht entgegen, dass der Versicherungsnehmer vor seiner Erkrankung im Schwerpunkt im handwerklichen Bereich gearbeitet hat.
Rechtsgebiete:BB-BUZ
Vorschriften:BB-BUZ § 1 (1), BB-BUZ § 2 (1), (2),
Stichworte:Berufsunfähigkeitszusatzversicherung,
Verfahrensgang:LG Koblenz 15 O 312/98
Rechtskraft:ja

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