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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 10.07.2006, Aktenzeichen: 12 U 711/05 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 12 U 711/05

Urteil vom 10.07.2006


Leitsatz:Aus der Insolvenz des Bauträgers kann sich die Aufspaltung eines Bauträgerkaufvertrages in zwei Teile, einen Grundstückskaufvertrag und einen Werkvertrag über die Erstellung eines Wohnhauses oder einer Wohnung, ergeben. Für den Anspruch der Erwerber des Bauträgerobjekts auf mangelfreie Erstellung des Hauses bleibt es dann bei dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters. Für den Anspruch auf Auflassung hat der Insolvenzverwalter dagegen kein Wahlrecht; diesen Anspruch muss er aus der Masse erfüllen. Die Fälligkeit des Auflassungsanspruchs richtet sich dann nicht mehr danach, ob die gesamte vereinbarte Gegenleistung erbracht wurde, sondern nur danach, ob der Teil des Kaufpreises, welcher auf die Übereignung des Grundstücks und der Wohnung entfällt, gezahlt wurde. Eine formularmäßige Vertragsbestimmung über die Fälligkeit des gesamten Restkaufpreises für den Fall des ungenehmigten Einzuges ist unwirksam.
Rechtsgebiete:AGBG, ZPO, InsO, BGB, MaBV
Vorschriften:AGBG § 9, AGBG § 9 Abs. 2, AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1, AGBG § 11 Nr. 2, AGBG § 11 Nr. 2a, ZPO § 531 Abs. 2, ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, InsO § 103, InsO § 106 Abs. 1 Satz 2, BGB § 315, BGB § 316, BGB § 320, BGB § 641, BGB § 641 Abs. 1, MaBV § 3 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Mainz 6 O 162/02 vom 26.04.2006

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