JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Urteil vom 10.07.2006, Aktenzeichen: 12 U 449/05
| Leitsatz: | Beim Auffahren von Parkplätzen auf die Straße muss sich ein Kraftfahrer so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Kommt es beim Verlassen des Parkplatzes durch Einbiegen nach links in die Straße zur Kollision mit einem auf der Straße fahrenden Fahrzeug, dann spricht der erste Anschein dafür, dass der in den fließenden Verkehr hinein fahrende Kraftfahrer die ihm dabei obliegenden Sorgfaltspflichten nicht beachtet hat. Dieser haftet dann grundsätzlich allein für die Folgen. Zumindest wenn ein Mitverschulden des Unfallgegners nicht nachgewiesen werden kann, tritt auch dessen Haftung aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zurück. |
| Rechtsgebiete: | StVO, StVG, ZPO, BGB, StPO |
| Vorschriften: | StVO § 10, StVG § 7 Abs. 2 a.F., StVG § 17 a.F., ZPO § 287, ZPO § 529 Abs. 1, ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1, ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, BGB § 133, BGB § 252 Satz 2, StPO § 244 Abs. 3 Satz 2, |
| Verfahrensgang: | LG Koblenz 5 O 490/02 vom 28.02.2005 |
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