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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 10.03.2000, Aktenzeichen: 10 U 1234/99 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 10 U 1234/99

Urteil vom 10.03.2000


Leitsatz:1. Nach § 21 Nr. 4 VHB 84 kann in Konkretisierung der Relevanzrechtsprechung zu § 6 Abs. 3 VVG der Kausalitätsgegenbeweis auch für vorsätzliche Obliegenheitsverletzungen geführt werden, wenn diese weder Einfluß auf die Feststellungen des Versicherungsfalles noch auf die Feststellung oder den Umfang der Entschädigung hat.

2. Eine unverzügliche Anzeige des Schadensfalls liegt nicht vor, wenn der Schaden erst mehr als 3 Monate nach dem Schadensereignis gemeldet und außerdem nicht unverzüglich ein Verzeichnis der beschädigten oder zerstörten Sachen erstellt und dem Versicherer zur Kenntnis gebracht wurde.
Rechtsgebiete:VHB 84, VVG
Vorschriften:VHB 84 § 21 Nr. 1 a und d), VHB 84 § 21 Nr. 2 a) und b), VHB 84 § 21 Nr. 3 u. 4, VVG § 6 Abs. 3,
Verfahrensgang:LG Trier
Rechtskraft:ja

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