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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 09.07.2004, Aktenzeichen: 10 U 1321/03 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 10 U 1321/03

Urteil vom 09.07.2004


Leitsatz:Bei Wildverbissschäden von Obstbäumen, Hecken bzw. Beschädigung eines Rasens eines im Außenbereich gelegenen Freizeitgeländes ist unter Berücksichtigung der Methode Koch zu beachten, dass zur Ermittlung der Minderung des Grundstückswerts nicht allein auf eine schematische Betrachtung der Anschaffungs-, Anpflanzkosten- und Pflegekosten abgestellt werden kann, vielmehr auch schadensmindernd zu bewerten ist, dass das Grundstück von seinem Zweck und Werthaltigkeit nicht einem Grundstück in einem Wohngebiet zu vergleichen ist (in Anknüpfung an den Kastanienbaumfall BGH NJW 1975, 2061).
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 833,
Verfahrensgang:LG Trier 3 O 169/03 vom 02.10.2003
Rechtskraft:ja

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