JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Urteil vom 09.03.2007, Aktenzeichen: 8 U 228/06
| Leitsatz: | 1. Die Löschung einer GmbH im Handelsregister führt jedenfalls dann nicht zur Beendigung der aktiven Parteifähigkeit der GmbH, wenn noch vermögenswerte Ansprüche geltend gemacht werden. 2. Zur Bestellung eines Nachtragsliquidators einer GmbH ist kein Gesellschafterbeschluss erforderlich. 3. Die Beschränkung der Nachtragsliquidation auf die Vornahme bestimmter Maßnahmen ist mit dem verfolgten Zweck der Herbeiführung der Vollbeendigung nicht vereinbar. 4. Eine im Handelsregister gelöschte noch nicht vermögenslose GmbH besteht bis zur Vollbeendigung als Abwicklungsgesellschaft fort. Sie ist mithin weiterhin rechtsfähig, allerdings bis zur gerichtlichen Ernennung eines Liquidators nicht handlungsfähig. |
| Rechtsgebiete: | BGB, AktG, FGG, GmbHG, ZPO |
| Vorschriften: | BGB § 178, BGB § 288 Abs. 1 Satz 2, BGB § 433 Abs. 2, AktG § 273 Abs. 4, FGG § 20, GmbHG § 66 Abs. 5, ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3, |
| Verfahrensgang: | LG Mainz 9 O 90/05 vom 31.01.2006 |
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