Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 08.10.2004, Aktenzeichen: 10 U 1190/02 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 10 U 1190/02

Urteil vom 08.10.2004


Leitsatz:Der Berechtigte einer Grunddienstbarkeit (hier in Form eines Geh- und Fahrrechts sowie eines Rechts zur Erschließung mit Versorgungsleitungen) hat bei der Ausübung derselben das Interesse des Eigentümers des belastenden Grundstücks tunlichst schonend zu behandeln. Bei Verstoß gegen diese Pflicht besteht nicht nur ein verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog, sondern ein Schadensersatzanspruch. Die Grunddienstbarkeit begründet eine schuldrechtliche Sonderverbindung, so dass im Haftungsfall, der Anspruch nicht nur auf eine "billige Entschädigung", gerichtet auf den Eingriff in die Substanz des Grundstücks, sondern auf Schadensersatz zielt.

Auch wenn der Anspruch auf Naturalrestitution mit der Veräußerung des beschädigten Hausgrundstücks untergeht, sofern der Schadensersatzanspruch zuvor nicht abgetreten wurde, und der Geschädigte nur den schadensbedingten Mindererlös als Wertminderungsschaden geltend machen kann, kann im Einzelfall durchaus der Mindererlös dem Betrag entsprechen, der zur Schadensbeseitigung erforderlich ist (in Anknüpfung an Senatsurteil vom 5.3.1999 - 10 U 1502/97).
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 823 Abs. 1, BGB § 249, BGB § 251,
Stichworte:Deliktsrecht, Beschädigung Hausgrundstück,
Verfahrensgang:LG Mainz 1 O 504/01 vom 06.08.2002

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KOBLENZ – Urteil vom 08.10.2004, Aktenzeichen: 10 U 1190/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-KOBLENZ - 08.10.2004, 10 U 1190/02" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum