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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 08.02.2002, Aktenzeichen: 10 U 293/01 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 10 U 293/01

Urteil vom 08.02.2002


Leitsatz:Hat der Sachverständige bei der Frage, ob und in welchem Umfange eine Arbeitsunfähigkeit im Sinne von § 7 III 1 AUB 94 vorliegt, auf den früheren Beruf der Bankkauffrau abgestellt, obgleich die Versicherungsnehmerin neben ihrer Eigenschaft als Hausfrau sich der Verwaltung ihrer Immobilien, dem Tierschutz und der Lokalpolitik widmet, ist es nicht zu beanstanden, wenn für die Beurteilung der Maßstab einer verwaltenden und nicht einer körperlichen Arbeit zugrunde gelegt wird.
Rechtsgebiete:AUB 94
Vorschriften:AUB 94 § 7 III 1,
Stichworte:Unfallversicherung,
Verfahrensgang:LG Bad Kreuznach 3 O 129/99

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