JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Urteil vom 07.08.2002, Aktenzeichen: 1 U 1515/01
| Leitsatz: | 1. Steht im Verfahren über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) fest, dass der ablehnende Bescheid im Betragsverfahren dem zustellungsberechtigten Anwalt des Antragstellers zugegangen ist, dieser das Schreiben als zugestellt ansieht, dann ist die Nichtrücksendung des Empfangsbekenntnisses durch den Anwalt unschädlich. Der Zeitpunkt des Zustellung kann in diesem Fall dann anhand weiterer Umstände und Tatsachen (u.a. Abvermerke in der Verfügung) festgestellt werden. 2. Zur Nutzungsausfallentschädigung (Porsche) bei einem Geschäftsführer, dem vertraglich ein Dienstwagen zusteht. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, StrEG |
| Vorschriften: | ZPO § 543 Abs. 1 a.F., ZPO § 270 Abs. 3, ZPO § 97 Abs. 1, ZPO § 708 Nr. 10, ZPO § 713, StrEG § 13 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Koblenz 1 O 507/00 vom 16.08.2001 |
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