JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Urteil vom 06.10.1999, Aktenzeichen: 5 U 1802/98
| Leitsatz: | Eine zulässig erhobene Feststellungsklage (Verpflichtung zum Schadensersatz wegen mangelhafter Gründung eines Baues) wird nicht dadurch unzulässig, dass im Laufe des Rechtsstreits der Schaden ganz oder teilweise bezifferbar wird. Eine Ausnahme ist nur geboten, wenn lange vor Beendigung des ersten Rechtszuges die Schadensentwicklung abgeschlossen ist und der Beklagte deshalb den Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage anregt. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 256, |
| Stichworte: | Feststellungsklage, Übergang zur Leistungsklage während des Rechtsstreits, |
| Verfahrensgang: | LG Mainz 2 O 390/96 |
| Rechtskraft: | ja |
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