Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 06.10.1999, Aktenzeichen: 5 U 1802/98 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 5 U 1802/98

Urteil vom 06.10.1999


Leitsatz:Eine zulässig erhobene Feststellungsklage (Verpflichtung zum Schadensersatz wegen mangelhafter Gründung eines Baues) wird nicht dadurch unzulässig, dass im Laufe des Rechtsstreits der Schaden ganz oder teilweise bezifferbar wird.

Eine Ausnahme ist nur geboten, wenn lange vor Beendigung des ersten Rechtszuges die Schadensentwicklung abgeschlossen ist und der Beklagte deshalb den Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage anregt.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 256,
Stichworte:Feststellungsklage, Übergang zur Leistungsklage während des Rechtsstreits,
Verfahrensgang:LG Mainz 2 O 390/96
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KOBLENZ – Urteil vom 06.10.1999, Aktenzeichen: 5 U 1802/98 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-KOBLENZ - 06.10.1999, 5 U 1802/98" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum