Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 06.07.2007, Aktenzeichen: 10 U 1748/06 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 10 U 1748/06

Urteil vom 06.07.2007


Leitsatz:In der Privathaftpflichtversicherung sind Versicherungsansprüche aller Personen ausgeschlossen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. Der Vorsatz muss sich dabei nicht nur auf das Schadensereignis an sich beziehen, sondern auch die Schadensfolge mitumfassen.

Betätigt ein 13 Jahre alter Schüler einen Feuerlöscher in einer Kirche und treten dadurch Verschmutzungen im Bereich des Kircheninneren auf, so ist davon auszugehen, dass der Schüler zwar die Vorstellung gehabt hat, dass der Kirchenraum verschmutzt wird, nicht jedoch deren weitreichenden Folgen voraussehen können.
Rechtsgebiete:VVG, AHB
Vorschriften:VVG § 152, AHB § 4 Nr. II 1, AHB § 4 Nr. II 1 Satz 1,
Verfahrensgang:LG Koblenz 16 O 196/06 vom 29.11.2006

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KOBLENZ – Urteil vom 06.07.2007, Aktenzeichen: 10 U 1748/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-KOBLENZ - 06.07.2007, 10 U 1748/06" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum