JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Urteil vom 06.07.2001, Aktenzeichen: 10 U 981/99
| Leitsatz: | 1. Eine Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank liegt nicht vor, wenn der Kunde bei Geschäftsanbahnung bereits über ein besonderes Wissen auf dem Gebiet des Wertpapierwesens verfügt, von der Bank über die Risiken von Börsentermingeschäften aufgeklärt wird, Szenarien anhand von Videoaufnahmen und Aufzeichnungen der Sat 1-Telebörse durchgespielt werden, der Kunde im täglichen Kontakt mit der Bank steht, Geschäfte in Millionengrößenordnung tätigt, schließlich Verluste erleidet. |
| Rechtsgebiete: | BörsG, ZPO |
| Vorschriften: | BörsG § 53 Abs. 2, ZPO § 97 Abs. 1, ZPO § 708 Nr. 10, ZPO § 711, |
| Verfahrensgang: | LG Mainz 9 O 67/97 |
| Rechtskraft: | ja |
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