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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 06.04.2001, Aktenzeichen: 10 U 684/00 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 10 U 684/00

Urteil vom 06.04.2001


Leitsatz:Wird ein aus mehreren Altteilen zusammengesetztes Motorrad der Marke Harley-Davidson (Erstzulassung 1954) im Straßenverkehr zugelassen, nachdem auf Initiative des Versicherers zur Ermittlung des Verkehrswertes vor Annahme des Versicherungsantrags ein Sachverständigengutachten erstellt worden ist, kann der sich der Versicherer im Falle des Diebstahls des Motorrads nicht auf eine angeblich mangelnde Zulassungsfähigkeit des Motorrads berufen. Es kommt nicht darauf, ob die Verwaltungsbehörde zu Recht die Bescheinigung nach § 21 StVZO erteilt hat.
Rechtsgebiete:AKB, StVZO
Vorschriften:AKB § 12 1. I b), AKB § 13 Nr. 1, StVZO § 21,
Verfahrensgang:LG Trier 11 O 205/97
Rechtskraft:ja

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