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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 05.07.2002, Aktenzeichen: 10 U 251/02 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 10 U 251/02

Urteil vom 05.07.2002


Leitsatz:Wird während des Orkans "Lothar" ein 1750 x 230 cm großes Leuchttransparent von einem Gebäude abgerissen und beschädigt mehrere Fahrzeuge, so spricht trotz des Orkans der Anscheinsbeweis für eine unzureichende Befestigung des Leuchttransparents, wenn bereits zwei Wochen vorher das Transparent infolge unzureichender Befestigung unter Windeinwirkung aus der Verankerung gerissen wurde.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 836,
Verfahrensgang:LG Trier 11 O 66/01 vom 22.01.2002

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