Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 04.01.2002, Aktenzeichen: 10 U 595/01 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 10 U 595/01

Urteil vom 04.01.2002


Leitsatz:1. Die Legitimationswirkung des Versicherungsscheins als qualifiziertes Legitimationspapier erstreckt sich auch auf das Kündigungsrecht, den Rückkaufswert aus dem Versicherungsvertrag zu erlangen.

2. Ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Versicherers liegt nicht vor, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherungsmakler den Versicherungsschein zur Überprüfung des Vertrages übergeben hat, der Versicherungsmakler unter Beifügung des Versicherungsscheins und eines vermeintlich vom Versicherungsnehmer unterzeichneten Maklermandats den Versicherungsvertrag kündigt und Auszahlung des Rückkaufswerts an sich selbst verlangt, der Versicherer darauf an den Versicherungsmakler ohne nochmalige Nachfrage beim Versicherungsnehmer leistet.

3. Inhaber des Versicherungsscheins im Sinne von § 11 ALB 86 kann auch der Versicherungsmakler sein, wenn er im Rahmen der selbständig vorzunehmenden Neustrukturierung der Versicherungsverhältnisse ein eigenes Recht auf Auszahlung des Rückkaufswerts behauptet.
Rechtsgebiete:ALB 86, BGB
Vorschriften:ALB 86 § 11, BGB § 808,
Verfahrensgang:LG Koblenz 15 O 252/99
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KOBLENZ – Urteil vom 04.01.2002, Aktenzeichen: 10 U 595/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-KOBLENZ - 04.01.2002, 10 U 595/01" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum