JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Urteil vom 04.01.2000, Aktenzeichen: 15 U 1087/99
| Leitsatz: | Wird die Klage auf Zahlung des Architektenhonorars in erster Instanz auf einen Anspruch auf Abschlagszahlung(Abschlagsrechnung)gestützt und macht der in erster Instanz erfolglos gebliebene Kläger mit der Berufung nur noch einen Teilanspruch auf Schlusszahlung aus der Schlussrechnung geltend, so liegt darin wegen der unterschiedlichen Streitgegenstände eine Klageänderung. Die auf die Klageänderung gestützte Berufung ist mangels Beschwer durch das angefochtene Urteil unzulässig. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, HOAI |
| Vorschriften: | ZPO § 519b, ZPO § 263, HOAI § 8, |
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