Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 03.07.2000, Aktenzeichen: 13 UF 102/00 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 13 UF 102/00

Urteil vom 03.07.2000


Leitsatz:Auch wenn Grundlage eines Vergleichs über den Kindesunterhalt die in den Jahresabschlüssen des Unterhaltsschuldners ausgewiesenen Privatentnahmen waren, kann dieser hieran nicht festgehalten werden, wenn die Entnahmen zu Lasten der Substanz des Betriebsvermögens und einer fortschreitenden Verschuldung des Unternehmens getätigt werden.
Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Vorschriften:ZPO § 323, BGB § 1601 ff.,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KOBLENZ – Urteil vom 03.07.2000, Aktenzeichen: 13 UF 102/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-KOBLENZ - 03.07.2000, 13 UF 102/00" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum