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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 03.06.2004, Aktenzeichen: 6 U 105/04 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 6 U 105/04

Urteil vom 03.06.2004


Leitsatz:Zwischen den von branchennahen Unternehmen in einem räumlich eng zusammenliegenden Bereich verwendeten Wortzeichen "ProVital" und "PROVITALIS" besteht Verwechslungsgefahr i.S.d. § 15 Abs. 2 MarkenG auch dann, wenn diese Begriffe nicht stets in Alleinstellung, sondern überwiegend zusammen mit längeren, jedoch jeweils farblosen Wortzusätzen und nicht unterscheidungskräftigen Bildzeichen gebraucht werden.
Rechtsgebiete:MarkenG
Vorschriften:MarkenG § 15 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Koblenz 3 HK.O 170/03 vom 07.01.2004

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