JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Urteil vom 03.06.2004, Aktenzeichen: 6 U 105/04
| Leitsatz: | Zwischen den von branchennahen Unternehmen in einem räumlich eng zusammenliegenden Bereich verwendeten Wortzeichen "ProVital" und "PROVITALIS" besteht Verwechslungsgefahr i.S.d. § 15 Abs. 2 MarkenG auch dann, wenn diese Begriffe nicht stets in Alleinstellung, sondern überwiegend zusammen mit längeren, jedoch jeweils farblosen Wortzusätzen und nicht unterscheidungskräftigen Bildzeichen gebraucht werden. |
| Rechtsgebiete: | MarkenG |
| Vorschriften: | MarkenG § 15 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | LG Koblenz 3 HK.O 170/03 vom 07.01.2004 |
Um den Volltext vom OLG-KOBLENZ – Urteil vom 03.06.2004, Aktenzeichen: 6 U 105/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-KOBLENZ - 03.06.2004, 6 U 105/04" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum