JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Urteil vom 03.05.2007, Aktenzeichen: 6 U 1371/06
| Leitsatz: | Wenn in einer mit dem Gesellschaftsvertrag verbundenen Schiedsvereinbarung geregelt ist, dass bei "Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern oder zwischen den Gesellschaftern" ein Schiedsgericht anzurufen ist, ist im Zweifel davon auszugehen, dass damit sämtliche Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsverhältnis, auch solche mit bereits ausgeschiedenen Gesellschaftern, "intern", d.h. im Wege des Schiedsverfahrens zu erledigen sind. Eine Streitigkeit, die dem Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander entspringt, ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn es um einen Ausgleich des Saldos eines dem ehemaligen Gesellschafter durch die Gesellschaft gewährten "Verrechnungskontos" geht, über das im Wege des Kontokorrents dieser im wesentlichen gesellschaftsbezogene Entnahmen getätigt hatte. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Vorschriften: | ZPO § 540, ZPO § 1032 Abs. 1, BGB § 401, |
| Verfahrensgang: | LG Trier 10 HK.O 12/06 vom 31.08.2006 |
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