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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 02.07.1999, Aktenzeichen: 10 U 1389/96 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 10 U 1389/96

Urteil vom 02.07.1999


Leitsatz:1. Zur Frage der ordnungsgemäßen tiermedizinischen Behandlung (offene Wundbehandlung oder operative Behandlung) und Medikamentierung eines Pferdes, das einen Riß der Sehenscheide im linken Vorderlauf erlitten hat.

2. Ein grober Behandlungsfehler hat vorgelegen, wenn eine Unterdosierung erfolgte, insbesondere nicht ausreichend lange dosiert und ein Abstrich unterlassen wurde, der eine gezielte Bekämpfung mit einem spezifischen Antibiotika gegen die Infektion ermöglicht hätte (in Anknüpfung an BGH NJW 1995, 778 und BGH NJW 1996, 2428).
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 823 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Koblenz 10 O 104/94
Rechtskraft:ja

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