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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZUrteil vom 01.12.1999, Aktenzeichen: 5 U 1754/98 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 5 U 1754/98

Urteil vom 01.12.1999


Leitsatz:Liegt ein verkauftes Grundstück unmittelbar an einer Straße und in einem Gebiet, in dem zahlreiche Häuser stehen, so darf der Erwerber ohne besondere Erwähnung im Vertrag davon ausgehen, dass das Grundstück bebaubar ist. Auch bei einem Mängelgewährleistungsausschuss haftet der Verkäufer für den Mangel, dass das Grundstück in einem Hochwasserüberschwemmungsgebiet liegt.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 459 Abs. 1 Satz 1, BGB § 476,
Stichworte:Tatsächliche Vermutung für Bebaubarkeit eines Grundstücks/Überschwemmungsgebiet,
Verfahrensgang:LG Mainz 4 O 171/97

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