JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 31.05.1999, Aktenzeichen: 14 W 327/99
| Leitsatz: | § 121 ZPO Bewilligung von PKH zum Abschluss eines Vergleichs unter Beiordnung eines Verkehrsanwaltes Wird der Verkehrsanwalt, der an der Vergleichsverhandlung teilnimmt, ausdrücklich im Rahmen des Vergleichsabschlusses beigeordnet, so kann die Staatskasse nicht einwenden, seine Mitwirkung am Vergleich sei neben dem Hauptbevollmächtigten nicht notwendig gewesen. OLG Koblenz Beschluß 31.05.1999 - 14 W 327/99 - 3 O 246/96 LG Bad Kreuznach |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 121, |
Um den Volltext vom OLG-KOBLENZ – Beschluss vom 31.05.1999, Aktenzeichen: 14 W 327/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-KOBLENZ - 31.05.1999, 14 W 327/99" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum