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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 30.10.2003, Aktenzeichen: 2 Ss 226/03 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 2 Ss 226/03

Beschluss vom 30.10.2003


Leitsatz:Das Amtsgericht darf eine zur Glaubhaftmachung einer Erkrankung von dem Betroffenen vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht pauschal allein deshalb als zur Entschuldigung nicht ausreichend werten, weil diese nur etwas über seine Arbeitsfähigkeit, nicht aber über Reise- und/oder Verhandlungsfähigkeit aussage. Denn zur Entschuldigung reichen auch solche krankheitsbedingten Beeinträchtigungen aus, die die Teilnahme an der Hauptverhandlung nicht zumutbar erscheinen lassen. Ggf. hat der Tatrichter im Rahmen seiner Aufklärungspflicht von Amts wegen eigene Nachforschungen, etwa durch Nachfrage bei dem behandelnden Arzt, anzustellen.
Rechtsgebiete:OWiG
Vorschriften:OWiG § 74 II,
Stichworte:Verwerfungsurteil, Entschuldigungsgrund, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Aufklärungspflicht, Verhandlungsunfähigkeit, Reiseunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Zumutbarkeit,
Verfahrensgang:AG Daun vom 23.05.2003

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