JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 30.10.2003, Aktenzeichen: 1 Ausl. 38/03
| Leitsatz: | Bei Anordnung der vorläufigen Auslieferungshaft mit dem Ziel einer Auslieferung zur Strafvollstreckung auf Ersuchen der tschechischen Republik sind die vom Europäischen Auslieferungsübereinkommen abweichenden Regelungen im deutsch-tschechischen Ergänzungsvertrag zum Geschäftsweg, zur Strafvollstreckungsverjährung, zum vorausgesetzten Mindestmaßes der zu vollstreckenden Freiheitsstrafe und zur 40-Tages-Frist zu beachten. |
| Rechtsgebiete: | EuAlÜbk |
| Vorschriften: | EuAlÜbk § 2, EuAlÜbk § 10, EuAlÜbk § 16, |
| Stichworte: | Auslieferung, vorläufige Auslieferungshaft, Tschechien, tschechische Republik, Ersuchen, Geschäftsweg, Verjährung, Strafvollstreckungsverjährung, Mindestmaß, |
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