( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 30.10.2003, Aktenzeichen: 1 Ausl. 38/03 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ausl. 38/03

Beschluss vom 30.10.2003


Leitsatz:Bei Anordnung der vorläufigen Auslieferungshaft mit dem Ziel einer Auslieferung zur Strafvollstreckung auf Ersuchen der tschechischen Republik sind die vom Europäischen Auslieferungsübereinkommen abweichenden Regelungen im deutsch-tschechischen Ergänzungsvertrag zum Geschäftsweg, zur Strafvollstreckungsverjährung, zum vorausgesetzten Mindestmaßes der zu vollstreckenden Freiheitsstrafe und zur 40-Tages-Frist zu beachten.
Rechtsgebiete:EuAlÜbk
Vorschriften:EuAlÜbk § 2, EuAlÜbk § 10, EuAlÜbk § 16,
Stichworte:Auslieferung, vorläufige Auslieferungshaft, Tschechien, tschechische Republik, Ersuchen, Geschäftsweg, Verjährung, Strafvollstreckungsverjährung, Mindestmaß,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KOBLENZ – Beschluss vom 30.10.2003, Aktenzeichen: 1 Ausl. 38/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-koblenz/olg-koblenz-beschluss-vom-30-10-2003-az-1-ausl-3803

"OLG-KOBLENZ - 30.10.2003, 1 Ausl. 38/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN