JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 30.05.2001, Aktenzeichen: 1 Ss 145/01
| Leitsatz: | Leitsatz: Zur Darstellungslast des Betroffenen im Rahmen einer wg. Verletzung rechtlichen Gehörs erhobene Verfahrensrüge, wenn der Betroffene einerseits (erfolglos) Entbindung vom persönlichen Erscheinen beantragt, andererseits aber in umfangreichen schriftsätzlichen Ausführungen vor der Hauptverhandlung mangelhafte Aufklärung gerügt und eine Vielzahl von Aufklärungsmaßnahmen eingefordert hat. |
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Vorschriften: | OWiG § 74 II, OWiG § 73 II, |
| Stichworte: | Beweislage, Darstellung, Entbindung, persönliches Erscheinen, rechtliches Gehör, Rechtsbeschwerde, Verfahrensrüge Verwerfungsurteil, Zulassungsantrag,, |
Um den Volltext vom OLG-KOBLENZ – Beschluss vom 30.05.2001, Aktenzeichen: 1 Ss 145/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-KOBLENZ - 30.05.2001, 1 Ss 145/01" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum