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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 30.05.2000, Aktenzeichen: 1 Ss 95/00 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ss 95/00

Beschluss vom 30.05.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Eine durch Berichtigungsbeschluss nach Rechtskraft erfolgte Korrektur der Urteilsformel oder -gründe eröffnet keine neue Rechtsmittelmöglichkeit gegen das Urteil; statthaft ist allein die (einfache) Beschwerde gegen den Berichtigungsbeschluss.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 304 I,
Stichworte:Urteil, Urteilsberichtigung, Berichtigungsbeschluss, Rechtsmittel bei Urteilsberichtigung,

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