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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 29.03.2001, Aktenzeichen: 1 Ws 207/01 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ws 207/01

Beschluss vom 29.03.2001


Leitsatz:Leitsatz:

Das Nachholungsverfahren gem. § 33 a StPO dient ausschließlich der nachträglichen Gewährung rechtlichen Gehörs, eröffnet aber keine neue Beschwerdemöglichkeit.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 33 a,
Stichworte:rechtliches Gehör, nachträgliches, Nachholungsverfahren, Beschwerde,

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