( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 28.06.1999, Aktenzeichen: 5 W 404/99 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 5 W 404/99

Beschluss vom 28.06.1999


Leitsatz:§ 929 Abs. 2 ZPO
§ 54 GKG

Kein Kostenansatz der Staatskasse gegen Verfügungsbeklagten bei Nichtvollzug der einstweiligen Verfügung

Vollzieht der Antragsteller einer einstweiligen Verfügung diese innerhalb der Monatsfrist des § 929 II ZPO nicht, so kann die Staatskasse den in die Verfahrenskosten verurteilten Verfügungsbeklagten nicht mehr als Entscheidungsschuldner auf Zahlung der Gerichtskosten in Anspruch nehmen. Dies gilt jedenfalls in den Fällen, in denen die Staatskasse Kenntnis vom Nichtvollzug hat.

OLG Koblenz Beschluß 28.06.1999 - 5 W 404/99 -
3 O 402/98 LG Bad Kreuznach
Rechtsgebiete:ZPO, GKG
Vorschriften:ZPO § 929 Abs. 2, GKG § 54,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KOBLENZ – Beschluss vom 28.06.1999, Aktenzeichen: 5 W 404/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-koblenz/olg-koblenz-beschluss-vom-28-06-1999-az-5-w-40499

"OLG-KOBLENZ - 28.06.1999, 5 W 404/99" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN