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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 28.05.2003, Aktenzeichen: 2 Ws 334/03 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 2 Ws 334/03

Beschluss vom 28.05.2003


Leitsatz:Bestimmt der Vorsitzende einen Pflichtverteidiger, ohne dem Angeklagten zuvor Gelegenheit zur Bezeichnung eines Rechtsanwalts gegeben zu haben (§ 142 I 2 StPO), und nimmt der Angeklagte diese Entscheidung über einen wesentlichen Zeitraum widerspruchslos hin, ist darin ein nachträgliches Einverständnis mit der Auswahl des Verteidigers zu sehen.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 142 I 2,
Stichworte:Pflichtverteidigerbestellung, Auswahl, Einverständnis, nachträgliches,
Verfahrensgang:LG Trier vom 18.12.2002

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