JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 28.05.2003, Aktenzeichen: 2 Ws 334/03
| Leitsatz: | Bestimmt der Vorsitzende einen Pflichtverteidiger, ohne dem Angeklagten zuvor Gelegenheit zur Bezeichnung eines Rechtsanwalts gegeben zu haben (§ 142 I 2 StPO), und nimmt der Angeklagte diese Entscheidung über einen wesentlichen Zeitraum widerspruchslos hin, ist darin ein nachträgliches Einverständnis mit der Auswahl des Verteidigers zu sehen. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 142 I 2, |
| Stichworte: | Pflichtverteidigerbestellung, Auswahl, Einverständnis, nachträgliches, |
| Verfahrensgang: | LG Trier vom 18.12.2002 |
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