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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 28.03.2000, Aktenzeichen: 1 Ws 163/00 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ws 163/00

Beschluss vom 28.03.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Die Abwägung nach § 57 Abs. 1 StGB hat sich ausschließlich an spezialpräventiven Gesichtspunkten auszurichten. Die Strafaussetzung darf nicht wegen erheblicher Tatschuld des Verurteilten oder der besonderen Gefährlichkeit der begangenen Tat versagt werden.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 57 Abs. 1,

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