JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 28.03.2000, Aktenzeichen: 1 Ws 163/00
| Leitsatz: | Leitsatz: Die Abwägung nach § 57 Abs. 1 StGB hat sich ausschließlich an spezialpräventiven Gesichtspunkten auszurichten. Die Strafaussetzung darf nicht wegen erheblicher Tatschuld des Verurteilten oder der besonderen Gefährlichkeit der begangenen Tat versagt werden. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 57 Abs. 1, |
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