( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 27.11.2003, Aktenzeichen: 1 Ss 315/03 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ss 315/03

Beschluss vom 27.11.2003


Leitsatz:1. Liegen die Voraussetzungen der Entbindung von der Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung vor, hat das Amtsgericht dem Antrag des Betroffenen zu entsprechen. Ein Ermessen steht ihm nicht zu.

2. Erklärt der Betroffene, er werde von seinem Schweigerecht Gebrauch machen, kann sein Entpflichtungsantrages kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, er werde sich dies in der Hauptverhandlung vielleicht anders überlegen.
Rechtsgebiete:OWiG
Vorschriften:OWiG § 73 II,
Stichworte:Verwerfungsurteil, Anwesenheitspflicht, Entpflichtung, Entbindung,
Verfahrensgang:AG Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 09.09.2003

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KOBLENZ – Beschluss vom 27.11.2003, Aktenzeichen: 1 Ss 315/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-koblenz/olg-koblenz-beschluss-vom-27-11-2003-az-1-ss-31503

"OLG-KOBLENZ - 27.11.2003, 1 Ss 315/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN