JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 27.11.2003, Aktenzeichen: 1 Ss 315/03
| Leitsatz: | 1. Liegen die Voraussetzungen der Entbindung von der Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung vor, hat das Amtsgericht dem Antrag des Betroffenen zu entsprechen. Ein Ermessen steht ihm nicht zu. 2. Erklärt der Betroffene, er werde von seinem Schweigerecht Gebrauch machen, kann sein Entpflichtungsantrages kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, er werde sich dies in der Hauptverhandlung vielleicht anders überlegen. |
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Vorschriften: | OWiG § 73 II, |
| Stichworte: | Verwerfungsurteil, Anwesenheitspflicht, Entpflichtung, Entbindung, |
| Verfahrensgang: | AG Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 09.09.2003 |
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