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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 27.09.2000, Aktenzeichen: 1 Ws 481/00 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ws 481/00

Beschluss vom 27.09.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Ist für das angezeigte Delikt die in § 78 III StGB bestimmte Verjährungsfrist abgelaufen, muss der Klageerzwingungsantrag darlegen, dass und aus welchem Grund die Tat trotzdem noch verfolgbar ist; andernfalls ist davon auszugehen, dass der Erhebung der öffentlichen Klage das Verfahrenshindernis der Strafverfolgungsverjährung entgegensteht.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 170 II, StPO § 154 I, StPO § 172 II,
Stichworte:Klageerzwingungsverfahren, Verfolgungsverjährung, Verjährung, Darlegungslast für Nichtverjährung,

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