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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 27.03.2000, Aktenzeichen: 1 Ws 31/00 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ws 31/00

Beschluss vom 27.03.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Auch bei Sexualstraftätern vorgerückten Alters (hier: 65 J.) und schlechten Gesundheitszustandes kommt trotz bestmöglicher Sachaufklärung bei unklar gebliebener Kriminalitätsprognose wegen der Bedeutung der bedrohten Rechtsgüter eine vorzeitige Entlassung regelmäßig nicht in Betracht.

(siehe auch BVerfG NStZ 2000, 109, 110)
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 57 I, StGB § 176 a I Nr. 1,

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